Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Evendl - Objektbetreuung Seidl (nachfolgend -Vermieter-) und dem Kunden (nachfolgend -Mieter-) über die Vermietung von Möbeln, Dekorationsgegenständen und sonstigem Eventequipment.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder durch Übergabe der Mietgegenstände zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Die Mietpreise verstehen sich in Euro und sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Mietpreise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – für einen Mietzeitraum von 4 Tagen.
Die Miete ist in zwei Raten zu zahlen: Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises ist spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn per Überweisung auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände fällig und zahlbar. Erfolgt die Buchung weniger als 14 Kalendertage vor dem Mietbeginn, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.
Zusätzlich zur Miete können Kosten für Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung anfallen. Diese werden gesondert berechnet und sind ebenfalls bei Übergabe fällig.
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art und Wert der Mietgegenstände und beträgt in der Regel 20-50% des Mietwertes.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
Lieferung und Abholung erfolgen nach Vereinbarung. Der Mieter hat bei Übergabe die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt keine Beanstandung bei Übergabe, gelten die Mietgegenstände als mangellos übergeben.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine durch den Mieter können Mehrkosten berechnet werden.
Der Mieter verpflichtet sich:
Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass die Schäden nicht von ihm zu vertreten sind.
Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Bei Teilschäden werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Bei einem Rücktritt des Mieters werden folgende Stornogebühren erhoben:
Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten außerordentlich zu kündigen.
Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand übergeben werden.
Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Der Mieter wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Nachweis einer solchen Versicherung zu verlangen.
Die Mietgegenstände sind durch den Vermieter gegen die üblichen Risiken versichert. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters sind hiervon ausgenommen.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Vermieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Würzburg vereinbart, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Evendl - Objektbetreuung Seidl
Tobias Seidl
Eisenbergringstraße 45a
97353 Wiesentheid
Telefon: +49 1573 1356143
E-Mail: info@objektbetreuung-seidl.de
Stand: Juni 2025